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Bekanntmachung zur Wahl des/der Ortsbürgermeisters/in
Niederwallmenach, den 19. 04. 2014Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Ortsgemeinde Niederwallmenach zur Wahl des/der Ortsbürgermeisters/in
am 25. Mai 2014
Der gemäß § 8 KWG in Verbindung mit § 4 KWO für die Ortsgemeinde Niederwallmenach gebildete Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2014 für die Wahl zum/zur Ortsbürgermeister/in gemäß § 23 Abs. 2 KWG und § 29 KWO festgestellt, dass kein Wahlvorschlag eingereicht worden ist. Somit findet am 25.05.2014 in Niederwallmenach keine Wahl zum/zur Ortsbürgermeister/in statt. Die Wahl des/der Ortsbürgermeisters/in der Ortsgemeinde Niederwallmenach erfolgt durch den Gemeinderat (§ 53 Abs. 2 GemO).
Niederwallmenach, den 10.04.2014
Hartmut Stricker
Gemeindewahlleiter für die Wahl des/der Ortsbürgermeisters/in
Bild zur Meldung: Bekanntmachung zur Wahl des/der Ortsbürgermeisters/in