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Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der Trinkwassergrundversorgung in Kraft

Niederwallmenach, den 29. 07. 2022

Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser im Blauen Ländchen

Verbandsgemeindewerke beschränken Nutzungsrechte

 

Die anhaltende Trockenheit und der zunehmende Mangel an Grundwasser veranlassen die Verbandsgemeindewerke Nastätten als für die Trinkwasserversorgung zuständiger Wasserlieferant die Nutzung des kostenbaren Gutes einzuschränken.

Mit Wirkung vom 29. Juli tritt die dementsprechende Allgemeinverfügung in Kraft. Diese regelt, dass zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser die Entnahme und Verwendung von Trinkwasser für folgende Zwecke bis auf Widerruf verboten wird:

  1. Befüllung von privaten Pools und Planschbecken
  2. Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (z.B. in Gärtnereien, Baumschulen, etc.)
  3. Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
  4. Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
  5. Bewässerung von öffentlichen Grünflächen und Blumenbeeten, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen

Die Verbandsgemeindewerke Nastätten sind verpflichtet, Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Eine Einschränkung ist möglich, soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich sind. Dies gilt auch für die Beschränkung der Wasserversorgung für bestimmte Zwecke.

Eine Gefährdung der allgemeinen Wasserversorgung liegt derzeit vor, da die anhaltende Trockenheit zu stark erhöhten Trinkwasserverbräuchen in der Verbandsgemeinde führt. So wurde in den letzten Tagen und Wochen an heißen Tagen teilweise ein um 30 – 50 % höherer Verbrauch in einzelnen Versorgungsgruppen und Gemeinden registriert. Einen nicht unerheblichen Beitrag dazu leisten die immer öfter vorhandenen Pools in privaten Gärten. Durchschnittlich wurden in den letzten Wochen rund 10 Poolbefüllungen pro Woche angemeldet. Hinzu kommt die Zahl derer, die sich nicht im Vorfeld melden.

Dem hohen Verbrauch stehen stetig fallende Wasserdargebote gegenüber. So hat sich beispielsweise das Dargebot der Römerquelle Marienfels von 117.000 m³ im Jahr 2018 stetig auf 77.000 m³ im Jahr 2021 reduziert. Ein gleiches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Grundwasserstände, die sich im gleichen Zeitraum ebenfalls deutlich reduziert haben.

Die Verbandsgemeindewerke reagieren mit der nun erlassenen Allgemeinverfügung auf eine angespannte Situation. Das jetzige Handeln soll dazu beitragen, noch rechtzeitig die Grundversorgung zu stabilisieren, sodass der Grundbedarf in der Verbandsgemeinde stabil und dauerhaft gedeckt werden kann. Natürlich gab es im Vorfeld des nun ausgesprochenen Verbotes regelmäßige Appelle und öffentlichkeitswirksame Hinweise. So wurde allein im Jahr 2022 bereits sieben Mal im Mitteilungsblatt und auf Facebook auf die angespannte Situation hingewiesen und um sparsames Verhalten gebeten. Ebenso gab es beim Nachhaltigkeitstag am 10.6.2022 Informationen zum sparsamen Umgang mit dem kostenbaren Gut und Lebensmittel Trinkwasser. In den öffentlichen Sitzungen des Werkausschusses wurde ebenfalls die Thematik mehrmals besprochen. Leider haben alle Informationen und Appelle nicht zu einer spürbaren Entlastung geführt, weshalb mit der Verfügung nun ein verbindliches Verbot ausgesprochen wird.

Selbstverständlich wird die Einhaltung der nun veröffentlichten Regelungen auf verschiedenen Wegen überwacht und Zuwiderhandlungen im Rahmen der Allgemeinverfügung und der rechtlichen Grundlagen mit einem Zwangs- bzw. Bußgeld belegt. Die Verbandsgemeindewerke hoffen jedoch, dass sich die Bevölkerung an die Beschränkungen hält und Verständnis für die Maßnahmen aufbringt.